Holzverpackungen sind derzeit das am häufigsten verwendete Verpackungsmaterial im internationalen Handel, aber sie sind auch ein Hauptträger für die grenzüberschreitende Ausbreitung von Waldschädlingen, darunter Kiefernwelkennematoden, Bockkäfer, Termiten, Holzbohrkäfer, Baumwespen, Prachtkäfer und Rüsselkäfer. Der Zoll verlangt bei der Ein- und Ausfuhr von Waren die Inspektion von Holzverpackungen und die Überprüfung auf das IPPC-Zeichen.
Welche Arten von Holzverpackungen gibt es? Welche Funktion hat das IPPC-Zeichen? Welche spezifischen Zollbestimmungen gibt es? Werfen wir einen Blick darauf.
Was ist eine Holzverpackung:
Unter Holzverpackungen versteht man Holzmaterialien, die zum Tragen, Verpacken, Polstern, Stützen und Verstärken von Gütern verwendet werden, wie z. B. Holzkisten, Holzkisten, Holzpaletten, Holzrahmen, Holzfässer, Holzachsen, Holzkeile, Stauholz, Schwellen und Auskleidungsholz.
Deklarationsanforderungen für Holzverpackungen:
Gemäß den „Vorschriften zur Deklaration von Holzverpackungen für Import- und Exportgüter“ muss der Eigentümer oder sein Vertreter, wenn eingehende Waren Holzverpackungen verwenden, diese beim Zoll anmelden. Vor dem Export sollte das Unternehmen, das die Holzverpackungen verwendet, ein Etikettierungsunternehmen mit der Quarantänebehandlung beauftragen oder die Verpackung von einem solchen Unternehmen kaufen. Das Etikettierunternehmen muss dann die Verpackung beim Zoll anmelden, bevor die Quarantänebehandlung durchgeführt wird.
Was ist IPPC?
IPPC ist die Abkürzung für International Plant Protection Convention. Holzverpackungen mit dem IPPC-Zeichen weisen darauf hin, dass sie einer Schädlingsbekämpfungsbehandlung gemäß den in der internationalen Konvention festgelegten Methoden und Standards unterzogen wurden und qualifiziert und frei von Schadorganismen sind.
00000 ist die Nummer des vom Zoll-zugelassenen Behandlungsunternehmens; dargestellt durch einen zweistelligen Zollbezirkscode + 3-stellige Seriennummer.
YY steht für die vier vorgeschriebenen Schädlingsbekämpfungsbehandlungsmethoden für Holzverpackungen: HT steht für Wärmebehandlung (Dampf- oder Ofentrocknung), DH steht für dielektrische Erhitzungsbehandlung, MB steht für Methylbromid-Begasungsbehandlung und SF steht für Sulfurylfluorid-Begasungsbehandlung.
Welche Verpackung erfordert eine IPPC-Kennzeichnung?
Einige Verfahren zur Herstellung von Holzverpackungen erfüllen bereits die Anforderungen für eine Schädlingsbekämpfungsbehandlung und erfordern keine spezielle Behandlung mehr. Beispiele hierfür sind Holzkisten und Paletten, die vollständig aus Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder anderen Holzwerkstoffen bestehen. oder solche, die vollständig aus dünnen Brettern mit einer Dicke von weniger als 6 mm bestehen (einschließlich Holzspänen und Sägemehl); oder Holzverpackungen, die während der Produktion einer Behandlung unterzogen wurden, wie z. B. Weinfässer und Geschenkboxen aus Holz.
Mit Ausnahme der oben genannten müssen alle Holzverpackungen, die Massivholzbestandteile enthalten, einer erforderlichen Schädlingsbekämpfungsbehandlung unterzogen werden und das Standard-IPPC-Zeichen tragen. Beispiele für solche Holzverpackungen sind: Import- und Exportunternehmen sollten den Umfang von Holzverpackungen genau definieren. Gleichzeitig sollten sie die einschlägigen Vorschriften für Holzverpackungen im Zielland genau beachten und eine den Anforderungen entsprechende Behandlung durchführen, um Verluste zu vermeiden.
Welche Zollbestimmungen gelten für importierte und exportierte Holzverpackungen?
01. Vorschriften zur Verwaltung exportierter Holzverpackungen
1. Wie prüft der Zoll exportierte Holzverpackungen?
Der Zoll führt stichprobenartige Kontrollen und Quarantäne von Holzverpackungen für exportierte Waren durch. Wenn sich herausstellt, dass eine Verpackung nicht-konform ist, darf sie das Land nicht verlassen.
2. Wie bringt man das IPPC-Zeichen auf Holzverpackungen für ausgehende Waren an?
Das Anbringen des IPPC-Zeichens auf Holzverpackungen für ausgehende Waren ist nur vom Zoll autorisierten Unternehmen gestattet.
3. Wie können Unternehmen, die Holzverpackungen verwenden, ein Konformitätszertifikat erhalten?
Unternehmen, die Holzverpackungen verwenden, können die Verpackungen von qualifizierten Unternehmen erwerben, die das Zeichen-tragen, und von ihnen die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung für die Schädlingsbekämpfungsbehandlung der Holzverpackungen für ausgehende Waren verlangen.
02. Vorschriften für die Verwaltung importierter Holzverpackungen
1. Verpackung mit angebrachtem IPPC-Zeichen:
Holzverpackungen mit angebrachtem IPPC-Zeichen werden einer stichprobenartigen Kontrolle und der vorgeschriebenen Quarantäne unterzogen. Werden keine lebenden Schadorganismen gefunden, wird die Verpackung umgehend freigegeben. Wenn lebende Schadorganismen gefunden werden, wird der Eigentümer oder sein Vertreter beaufsichtigt, um eine Schädlingsbekämpfungsbehandlung an der Holzverpackung durchzuführen.
2. Verpackungen ohne IPPC-Kennzeichnung:
Holzverpackungen ohne das IPPC-Zeichen unterliegen einer Schädlingsbekämpfungsbehandlung oder werden unter Zollaufsicht vernichtet.
3. Es kann nicht festgestellt werden, ob die IPPC-Kennzeichnung angewendet wurde:
Bei Holzverpackungen, deren IPPC-Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht angebracht ist, führt der Zoll gemäß den Vorschriften Stichprobenkontrollen durch. Wenn die Inspektion bestätigt, dass die Holzverpackung die IPPC-Kennzeichnung trägt und keine lebenden Schadorganismen gefunden werden, wird sie freigegeben; Wenn lebende Schadorganismen gefunden werden, wird der Eigentümer oder sein Vertreter beaufsichtigt, um eine Schädlingsbekämpfungsbehandlung an der Holzverpackung durchzuführen. Sollte bei der Inspektion festgestellt werden, dass die Holzverpackung nicht über die IPPC-Kennzeichnung verfügt, wird die Holzverpackung gegen Schädlinge behandelt oder vernichtet.
4. Nicht zur Prüfung angemeldete Holzverpackungen:
Holzverpackungen, die nicht zur Inspektion angemeldet wurden, aber bei Stichprobenkontrollen als in Gebrauch befunden wurden, werden gemäß den einschlägigen Vorschriften behandelt und es werden entsprechende Verwaltungsstrafen verhängt.
5. Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften für Holzverpackungen:
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften für Holzverpackungen wird der Eigentümer oder sein Beauftragter nach Einholung der Genehmigung der Allgemeinen Zollverwaltung beaufsichtigt, die Holzverpackung zusammen mit der Ware zurückzugeben.
