Gemäß dem *Gesetz der Volksrepublik China über die Inspektion von Import- und Exportgütern* und seinen Durchführungsbestimmungen müssen Hersteller von Verpackungsbehältern für exportierte gefährliche Güter beim Zollamt am Ursprungsort eine Leistungsprüfung der Verpackungsbehälter beantragen. Der Zoll stellt qualifizierten Unternehmen ein *Ergebnisblatt für die Leistungsprüfung von Import-/Export-Warenverpackungen* aus.
Exportierte Holzverpackungen müssen den internationalen Pflanzenschutzvorschriften entsprechen. Verpackungskartons aus Sperrholz sind aufgrund ihrer Hoch-Temperatur- und-Hochdruckbehandlung von der Begasung und Warenkontrolle ausgenommen, erfüllen internationale Pflanzenschutzstandards und können den Zoll ohne Desinfektion direkt passieren. Allerdings müssen Verpackungskartons aus Massivholz, die aus Rundholz hergestellt werden und in Länder und Regionen wie die Vereinigten Staaten, Kanada, die Europäische Union, Japan und Australien exportiert werden, zur Schädlingsbekämpfung einer Begasung oder Wärmebehandlung unterzogen werden und es muss ein offizielles Begasungszertifikat ausgestellt werden.
Das Begasungszertifikat ist 21 Tage gültig. Um Unternehmen zu erleichtern, können Zollbehörden Exportverpackungsherstellern technische Hilfe leisten. Longyan Customs hat beispielsweise ein Team von Experten für die Bewertung der Verpackungsleistung zusammengestellt, um Unterstützungspläne für Unternehmen zuzuschneiden, sie bei der Einrichtung von Qualitätskontrollsystemen zu unterstützen und den gesamten Inspektionszyklus auf drei Arbeitstage zu verkürzen, was einer Reduzierung um 60 % im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren entspricht.
