Regulatorische Anforderungen für die Holzverpackung ausgehender Waren

May 12, 2026

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Überwachungsanforderungen für Holzverpackungen ausgehender Waren (Verwaltungsmaßnahmen für Holzverpackungen ausgehender Waren) Bei vielen ausgehenden Waren werden Holzverpackungen verwendet. Um sicherzustellen, dass die für ausgehende Waren verwendete Holzverpackung die Quarantäneanforderungen des Einfuhrlandes oder der importierenden Region erfüllt, hat mein Land die „Verwaltungsmaßnahmen für die Quarantänebehandlung von Holzverpackungen für ausgehende Waren“ (im Folgenden als „Maßnahmen“ bezeichnet) erlassen. Basierend auf unseren bisherigen Erfahrungen mit der Ausfuhrzollanmeldung lauten die Überwachungsanforderungen für Holzverpackungen ausgehender Waren (Verwaltungsmaßnahmen für Holzverpackungen ausgehender Waren) wie folgt:

Umfang der Quarantäneüberwachung von Holzverpackungen ausgehender Waren

Unter Holzverpackungen versteht man Holzmaterialien, die zum Tragen, Verpacken, Polstern, Stützen und Verstärken von Gütern verwendet werden, wie z. B. Holzkisten, Holzkisten, Holzpaletten, Holzrahmen, Holzfässer, Holzschäfte, Holzkeile, Stauholz, Schwellen und Auskleidungsholz.

Mit Ausnahme von künstlich synthetisierten oder tief verarbeiteten Verpackungsholzmaterialien wie Sperrholz und Faserplatten. Ausgenommen sind auch dünne Furnierkerne, Sägemehl, Holzfasern, Späne und Holzmaterialien mit einer Dicke von 6 mm oder weniger.

Quarantäne- und Überwachungsanforderungen für Holzverpackungen ausgehender Waren

Unternehmen, die Schädlingsbekämpfungsbehandlungen durchführen und Markierungen auf Holzverpackungen anbringen (im Folgenden „Markierungsunternehmen“ genannt), müssen ein Schädlingsbekämpfungssystem und ein Qualitätskontrollsystem für die Produktion von Holzverpackungen einrichten.

Holzverpackungen für ausgehende Waren müssen gemäß den Quarantäne- und Schädlingsbekämpfungsmethoden behandelt werden, die in den „Methoden zur Schädlingsbekämpfungsbehandlung von Holzverpackungen für ausgehende Waren“ aufgeführt sind, und spezielle Kennzeichnungen gemäß den „Anforderungen für die Kennzeichnung der Schädlingsbekämpfungsbehandlung von Holzverpackungen für ausgehende Waren“ anbringen. Kennzeichnungsunternehmen müssen ihren Behandlungsplan zur Schädlingsbekämpfung bei Holzverpackungen vor der Schädlingsbekämpfung beim örtlichen Zollamt anmelden. Der Zoll überwacht und verwaltet den Schädlingsbekämpfungsprozess und die Kennzeichnung.

Nach Abschluss der Schädlingsbekämpfungsbehandlung muss das Kennzeichnungsunternehmen einen Behandlungsergebnisbericht ausstellen. Wenn die Schädlingsbekämpfungsbehandlung vom Zoll als qualifiziert erachtet wird, muss das Markierungsunternehmen die erforderlichen Markierungen anbringen. Wiederverwendete, wiederaufbereitete oder reparierte Holzverpackungen müssen erneut-überprüft und neu-gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass alle Bestandteile des Holzverpackungsmaterials behandelt wurden.

Unternehmen, die das Etikett anwenden, sollten die gekennzeichneten Holzverpackungen getrennt lagern, die erforderlichen Seuchenpräventionsmaßnahmen ergreifen, um eine erneute Infektion durch Schadorganismen zu verhindern, und Verkaufs- und Nutzungsaufzeichnungen für die Holzverpackungen erstellen und diese gemäß den Zollanforderungen überprüfen.

Unternehmen, die Holzverpackungen verwenden, die keine Kennzeichnungsqualifikation erhalten haben, können Holzverpackungen von Unternehmen kaufen, die beim Zoll aufgeführt sind, und von diesen Unternehmen die Vorlage einer Bescheinigung über die Einhaltung der Schädlingsbekämpfungsbehandlung für die Holzverpackungen ausgehender Waren verlangen.

 

Bewerbungsunterlagen
Unternehmen, die das Etikett anwenden, sollten beim örtlichen Zollamt einen Antrag auf Kennzeichnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln einreichen und die folgenden Materialien bereitstellen: „Antrags- und Bewertungsformular für die Kennzeichnung von Holzverpackungen für ausgehende Waren mit Schädlingsbekämpfungsmitteln“; ein Lageplan der Fabrik, einschließlich des Rohstofflagers (Standort), der Produktionswerkstatt, des Bereichs für die Behandlung von Schädlingen und des Lagers für Fertigprodukte; Informationen zu Schädlingsbekämpfungseinrichtungen wie Wärmebehandlung oder Begasungsbehandlung sowie zugehörigem technischem Personal und Managementpersonal.

Bedingungen für Unternehmen, die Etiketten zur Schädlingsbekämpfung auf Holzverpackungen ausgehender Waren anbringen:

Bedingungen und Einrichtungen für die Wärmebehandlung

(1) Das Wärmebehandlungslager sollte über eine gute Isolierung und Luftdichtheit verfügen und mit Heizungs-, Befeuchtungs- und Zwangsumlaufgeräten ausgestattet sein. Wenn eine nicht-feuchte Wärmequelle verwendet wird, müssen Befeuchtungsgeräte installiert werden.

(2) Ausgestattet mit einem Holzkern-Temperaturdetektor oder einem hochtemperaturbeständigen Trocken--Kugel- und Nass--Kugeltemperaturdetektor und ausgestattet mit automatischer Druck-, nicht{4}änderbarer Datenübertragung oder Echtzeit-Datenübertragungsfunktionen.

(3) Die Standortwahl und der Bau des Heizgeräts sollten den Anforderungen der Umweltschutz-, Arbeits-, Brandschutz- und technischen Aufsichtsbehörden entsprechen.

(4) Außerhalb des Wärmebehandlungslagers sollte eine bestimmte Fläche mit Zement--Bodenumschlagflächen zur Verfügung stehen.

(5) Der Gerätebetrieb sollte den technischen Anforderungen der Wärmebehandlung entsprechen.

 

Bedingungen und Einrichtungen für die Begasungsbehandlung

(1) Sie müssen über ein Begasungsteam verfügen, das die Zollbeurteilung bestanden hat, oder über ein beauftragtes Begasungsteam, das die Zollbeurteilung bestanden hat.

(2) Das Begasungslager muss die Anforderungen der „Simplified Fumigation Operation Procedures for Plant Quarantine Fumigation Warehouses“ (SN/T1143-2002) erfüllen, über eine gute Luftdichtheit verfügen, über Heizmöglichkeiten für niedrige Temperaturen verfügen und mit entsprechenden Geräten zur Begasungsgasdetektion ausgestattet sein.

(3) Es muss über einen entsprechenden zement-gehärteten Bodenabfertigungsbereich verfügen.

(4) Es muss mit ausreichenden Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Sicherheitsschutzausrüstung ausgestattet sein.

 

Umgebung und Layout des Fabrikbereichs

(1) Die Straßen und das Gelände des Werksgeländes müssen eben und befestigt sein. Das Wärmebehandlungslager, das Begasungslager, das Fertigproduktlager und die umliegenden Bereiche müssen über Zementböden verfügen. Auf dem Fabrikgelände darf es kein Unkraut oder stehendes Wasser geben und Rinde und andere Abfallmaterialien müssen zentral gelagert und entsorgt werden.

(2) Das Wärmebehandlungslager, das Begasungslager und das Fertigproduktlager müssen wirksam von Rohstofflagerbereichen, Verarbeitungswerkstätten sowie Büro- und Wohnbereichen isoliert sein. Das Fertigproduktlager muss mit den erforderlichen Seuchenpräventionseinrichtungen ausgestattet sein, um eine erneute Infektion durch Schadorganismen zu verhindern.

(3) Es muss mit geeigneten Insektiziden und Geräten ausgestattet sein, und es sind regelmäßige Maßnahmen zur Insektizid- und Epidemieprävention durchzuführen und Aufzeichnungen zu führen.

 

Organisationsstruktur und Personalmanagement

(1) Richten Sie ein klar definiertes Epidemiepräventions- und -kontrollmanagementteam ein, das sich aus Unternehmensleitern, zuständigen Abteilungsleitern und Schädlingsbekämpfungstechnikern zusammensetzt. Die Teammitglieder sollten mit den relevanten Inspektions- und Quarantänegesetzen und -vorschriften vertraut sein.

(2) Beauftragen Sie qualifizierte Hilfsaufsichtsbeamte, die mit den Quarantäneanforderungen für Holzverpackungen und den Akzeptanzstandards für die Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsbehandlungen vertraut sind, und unterstützen Sie den Zoll bei seiner Überwachungsarbeit. Stellvertretende Vorgesetzte sollten Mitglieder des Epidemiepräventions- und Kontrollmanagementteams sein.

(3) Das Management- und Betriebspersonal in Schlüsselpositionen sollte vom Zoll geschult und qualifiziert werden. Techniker und Betreiber von Schädlingsbekämpfungsbehandlungen sollten die Verfahren zur Schädlingsbekämpfungsbehandlung beherrschen.

 

Epidemieprävention und Qualitätsmanagementsystem

(1) Definieren Sie Produktionsqualitätsrichtlinien und -ziele und integrieren Sie die Qualität der Schädlingsbekämpfungsbehandlung in die Qualitätsmanagementziele.

(2) Anforderungen an die Qualitätskontrolle bei der Rohstoffbeschaffung entwickeln, ein Rohstoffbeschaffungsbuch erstellen und die Quelle, Holzart, Menge usw. angeben.

(3) Entwickeln Sie Verfahrensabläufe und Qualitätskontrollanforderungen für die Quarantäne und Schädlingsbekämpfungsbehandlung bei Holzverpackungen, führen Sie Selbstinspektionen und Prüfungen der Wirksamkeit der Schädlingsbekämpfungsbehandlung durch und führen Sie Aufzeichnungen.

(4) Entwickeln Sie Managementanforderungen für die Epidemieprävention bei der Etikettierung und Fertigstellung von Lagern und führen Sie genaue Aufzeichnungen über eingehende, ausgehende und Verkaufsdaten, um eine effektive Rückverfolgbarkeit des Produktflusses sicherzustellen.

(5) Anforderungen zur Prävention und Kontrolle von Umweltepidemien entwickeln, regelmäßig mit Abfallstoffen umgehen, Maßnahmen zur Prävention von Umweltepidemien umsetzen und genaue Aufzeichnungen führen.

(6) Legen Sie Verfahren für den Umgang mit und die Meldung ungewöhnlicher Situationen fest.

Erforderliche Materialien für Unternehmen, die eine Kennzeichnung der Schädlingsbekämpfungsbehandlung auf Holzverpackungen für ausgehende Waren beantragen:

(1) Antrags- und Bewertungsformular zur Kennzeichnung der Schädlingsbekämpfungsbehandlung auf Holzverpackungen für ausgehende Waren.

(2) Lageplan und Kurzbeschreibung des Unternehmens.

(3) Informationen zu Schädlingsbekämpfungseinrichtungen wie Wärmebehandlung oder Begasungsbehandlung sowie zugehörigem technischem Personal und Managementpersonal.

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